In Sachsen-Anhalt gilt während der Brut- und Setzzeit eine besondere Leinenpflicht für Hunde.

Zeitraum:

  • 1. März bis 15. Juli jedes Jahr.

Wo gilt die Leinenpflicht in dieser Zeit?

  • In der freien Landschaft: also Wald, Feld, Wiesen und Feldwege
  • Auch auf angrenzenden öffentlichen Straßen und Wegen außerhalb bebauter Orte.

Warum?

  • In dieser Zeit bekommen viele Wildtiere (z. B. Rehe, Hasen oder Bodenbrüter) ihren Nachwuchs.
  • Freilaufende Hunde können Nester zerstören, Jungtiere töten oder Muttertiere vertreiben.

Wichtig:

  • Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
  • In Jagdgebieten kann ein wildernder Hund im Extremfall sogar erschossen werden, wenn er Wild gefährdet.

Kurz zusammengefasst:

1. März – 15. Juli: Hund in Wald, Feld und freier Natur anleinen.

Oft hören wir das Argument: „Er ist unter Aufsicht / hört perfekt“.

Das Gesetz verlangt eine tatsächliche Leine, nicht nur Kontrolle durch den Halter.

Auch gut erzogene Hunde können Wildtiere aufscheuchen oder Jungtiere verletzen.

Deshalb ist bloße Aufsicht oder Abrufbarkeit kein Ersatz für eine Leine.

Ein Moment Unachtsamkeit kann ein junges Leben kosten.
Bitte leinen Sie Ihren Hund an und schützen Sie Tiere und Natur rund um unsere schöne Ortschaft Wahlitz.

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